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   VG Bremen, 27.05.2013 - 5 V 380/13   

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VG Bremen, 27.05.2013 - 5 V 380/13 (https://dejure.org/2013,11062)
VG Bremen, Entscheidung vom 27.05.2013 - 5 V 380/13 (https://dejure.org/2013,11062)
VG Bremen, Entscheidung vom 27. Mai 2013 - 5 V 380/13 (https://dejure.org/2013,11062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • auw.de (Kurzinformation)

    Ruhen der Approbation bereits im Ermittlungsverfahren zulässig

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 599 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG München, 16.02.2011 - M 18 K 10.6287

    Untersagung der Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr bei erheblichen Verstößen

    Auszug aus VG Bremen, 27.05.2013 - 5 V 380/13
    Sie hat auf Ereignisse und Feststellungen, die auf eine weitere Verfestigung der Abhängigkeit hinwiesen, nicht reagiert, sondern die Medikamente einfach weiter verschrieben (vgl. auch VG Mün- 16 - - 16 chen, Urt. v. 16.02.2011 - m 18 K 10.6287 zur ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln an Drogenabhängige, juris).

    Als nicht ausreichende Maßnahme würde sich vorliegend insbesondere die Untersagung der weiteren Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr erweisen (siehe zu dieser Möglichkeit VG München, Urt. v. 16.02.2011 - m 18 K 10.6287, juris).

  • VGH Bayern, 20.01.2009 - 21 CS 08.2921

    Ruhen der Approbation

    Auszug aus VG Bremen, 27.05.2013 - 5 V 380/13
    Mit anderen Worten muss der Verdacht sich bereits so konkretisiert haben, dass eine strafgerichtliche Verurteilung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B. v. 20.01.2009 - 21 CS 08.2921; OVG Saarland, Urt. v. 29.11.2005 - 1 R 12/05; Stollmann, MedZR 2010, 682 m. w. N. zur obergerichtlichen Rechtsprechung).

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt dabei von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter oder für Dritte befürchten lässt, wobei es Aufgabe der um vorläufigen Rechtsschutz ersuchten Verwaltungsgerichte ist, eine eigenständige Prognose der konkreten Drittgefährdung anzustellen (vgl. BVerfG, B. v. 12.03.2004, NVwZ-RR 2004, 545; B. v. 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09; BayVGH, B. v. 20.01.2009 - 21 CS 08.2921; OVG NRW, B. v. 23.03.2010 - 13 B 177/10).

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus VG Bremen, 27.05.2013 - 5 V 380/13
    Das gilt insbesondere auch im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an vorläufige Eingriffe in die Berufsfreiheit stellt (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2010, S. 2268 ff.).

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt dabei von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter oder für Dritte befürchten lässt, wobei es Aufgabe der um vorläufigen Rechtsschutz ersuchten Verwaltungsgerichte ist, eine eigenständige Prognose der konkreten Drittgefährdung anzustellen (vgl. BVerfG, B. v. 12.03.2004, NVwZ-RR 2004, 545; B. v. 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09; BayVGH, B. v. 20.01.2009 - 21 CS 08.2921; OVG NRW, B. v. 23.03.2010 - 13 B 177/10).

  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

    Auszug aus VG Bremen, 27.05.2013 - 5 V 380/13
    Nach § 6 Abs. 2 BÄO ist die Anordnung aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, so dass insoweit alle Änderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen sind, die seit Erlass der Ruhensanordnung eingetreten sind (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 29.11.2005 - 1 R 12/05; VGH Baden-Württemberg, B. v. 19.07.1991 - 9 S 1227/91, beide juris).

    Mit anderen Worten muss der Verdacht sich bereits so konkretisiert haben, dass eine strafgerichtliche Verurteilung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B. v. 20.01.2009 - 21 CS 08.2921; OVG Saarland, Urt. v. 29.11.2005 - 1 R 12/05; Stollmann, MedZR 2010, 682 m. w. N. zur obergerichtlichen Rechtsprechung).

  • VG Arnsberg, 06.12.2012 - 7 L 790/12

    Prüfung des Vorliegens von Verfahrensfehlern i.R.d. Anordnung des Ruhens einer

    Auszug aus VG Bremen, 27.05.2013 - 5 V 380/13
    Damit wäre es nicht vereinbar, wenn eine Ruhensanordnung erst ausgesprochen werden könnte, wenn im Strafverfahren bereits Anklage erhoben worden ist (vgl. VG Arnsberg, B. v. 06.12.2012 - 7 L 790/12).
  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvR 540/04

    Vorläufige Aussetzung des Sofortvollzugs der Anordnung des Ruhens einer

    Auszug aus VG Bremen, 27.05.2013 - 5 V 380/13
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt dabei von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter oder für Dritte befürchten lässt, wobei es Aufgabe der um vorläufigen Rechtsschutz ersuchten Verwaltungsgerichte ist, eine eigenständige Prognose der konkreten Drittgefährdung anzustellen (vgl. BVerfG, B. v. 12.03.2004, NVwZ-RR 2004, 545; B. v. 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09; BayVGH, B. v. 20.01.2009 - 21 CS 08.2921; OVG NRW, B. v. 23.03.2010 - 13 B 177/10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - 13 B 177/10

    Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnärztin aufgrund einer fahrlässigen

    Auszug aus VG Bremen, 27.05.2013 - 5 V 380/13
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt dabei von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter oder für Dritte befürchten lässt, wobei es Aufgabe der um vorläufigen Rechtsschutz ersuchten Verwaltungsgerichte ist, eine eigenständige Prognose der konkreten Drittgefährdung anzustellen (vgl. BVerfG, B. v. 12.03.2004, NVwZ-RR 2004, 545; B. v. 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09; BayVGH, B. v. 20.01.2009 - 21 CS 08.2921; OVG NRW, B. v. 23.03.2010 - 13 B 177/10).
  • VG München, 23.11.2010 - M 16 K 10.2730

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit nach strafrechtlicher Verurteilung;

    Auszug aus VG Bremen, 27.05.2013 - 5 V 380/13
    Gerade der drogenabhängige Patient ist zu seinem Wohl auf Widerstand angewiesen, wenn er aus Gründen seiner Abhängigkeit Behandlungs- und Verschreibungswünsche an den Arzt heranträgt, die aus medizinischer Sicht nicht zu vertreten sind (vgl. VG München, Urt. v. 23.11.2010 - m 16 K 10.2730).
  • BayObLG, 28.08.2002 - 5St RR 179/02

    Fahrlässige Körperverletzung durch Drogenersatzstoffe verschreibenden Arzt.

    Auszug aus VG Bremen, 27.05.2013 - 5 V 380/13
    Die Verschreibung hat stattgefunden, obwohl sie medizinisch kontraindiziert war (vgl. hierzu auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, B. v. 28.08.2002 - 5 St RR 179/02 zur Kontraindizierung von Rohypnol bei Drogenabhängigen, das ebenfalls den Wirkstoff Flunitrazepam enthält).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus VG Bremen, 27.05.2013 - 5 V 380/13
    Allerdings verbietet es das Prinzip der Unschuldsvermutung nicht, bereits vor einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung an den Verdacht einer näher qualifizierten Straftat berufsrechtliche Maßnahmen zu knüpfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.5.1990 - 2 BvR 254/88, juris).
  • BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02

    Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Darlegung der grundsätzlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1991 - 9 S 1227/91

    Anordnung über das Ruhen ärztlicher Approbation wegen Betäubungsmittelmißbrauch -

  • VG Köln, 24.04.2012 - 7 K 7253/10

    Ruhen der Approbation eines Bonner Arztes zu Recht angeordnet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2007 - 13 B 929/07

    Durchführung medizinisch nicht indizierter Heileingriffe als Grund für eine

  • VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153

    Widerruf der ärztlichen Approbation - Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit zur

  • VG Köln, 06.09.2012 - 7 L 1088/12

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage bzgl. der Anordnung des

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